Dauer: Obligatorische Trainingszeit: 130 oder mehr Zeitstunden einschließlich Testing,
die auf 18 oder mehr Tage zu verteilen sind; fakultative Supervision: 15 Stunden Einzel-
oder Gruppen-Supervision im zeitlichen Rahmen des Trainings und/oder nach dem Testing.
80% oder mehr des Trainings werden von einem NLP-Lehrtrainer durchgeführt; 20% des Trainings
können von einer anderen Person unter der Supervision des NLP-Lehrtrainers durchgeführt werden.
Ab jeweils 10 Teilnehmern ist eine Assistenz-Person obligatorisch, die über die Qualifikation
eines NLP-Practitioners verfügt.
Die verschiedenen Techniken des NLP, wie z.b. Swish, Collaps-Anker etc. sind Anwendungsbeispiele
für die vorgestellten NLP-Methoden und -Prinzipien und werden deswegen nicht extra aufgeführt.
Schriftliches: Der obligatorische schriftliche Test über die Practitioner-Inhalte überprüft die
Vermittlung der Mindestinhalte und dient damit der Qualitätssicherung. Der Test soll zeigen,
daß insbesondere die folgenden Inhalte verstanden und integriert sind:
Die inhaltliche und formale Gestaltung des schriftlichen Testings liegt im Ermessen des Lehrtrainers.
Das Teilnehmermaterial zum schriftlichen Testing wird drei Jahre archiviert. Innerhalb des angegebenen
Zeitraums hat die Aus- und Fortbildungskommission des DVNLP das Recht, das Archiv insgesamt oder
auszugsweise aus Gründer der Qualitätssicherung anzufordern und einzusehen.
Praktisches Testing: Die inhaltliche und formale Gestaltung des Testings liegt im Ermessen des
Lehrtrainer und orientiert sich an den lebens- und berufspraktischen Erfahrungen der Teilnehmer.
Das praktische Testing ermöglicht den Absolventen des Practitioner-Curriculums, die verhaltensmäßige
Integration der NLP-Axiome und ausgewählte NLP-Techniken kongruent zu demonstrieren, und zwar
insbesondere: Problembestimmung, Zielbestimmung, Rapport, Wahrnehmung, Flexibilität und
sinnesspezifisches Feedback.
Inhalte des NLP-Practitioner-Zertifikats: Das NLP-Practitionen-Zertifikat muß folgende Einzelheiten
enthalten:
Inkrafttreten: Das Curriculum NLP-Practitioner ist ab Ausbildungsbeginn 1. Januar 2000 verbindlich und
ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt benutzten GANLP/DVNLP-Richtlinien.
Anforderungen an Teilnehmer: NLP-Practitioner, DVNLP, oder lt. DVNLP vergleichbarer Abschluß.
Dauer: Obligatorische Trainingszeit: 130 oder mehr Zeitstunden einschließlich Testing, die auf
18 oder mehr Tage zu verteilen sind; obligatorische Supervision: 15 Stunden Einzel- oder
Gruppen-Supervision durch einen Lehrtrainer im zeitlichen Rahmen des Trainings und / oder
nach dem Testing.
80% oder mehr des Trainings werden von einem NLP-Lehrtrainer angeleitet und/oder moderiert;
20% des Trainings können von einer anderen Person unter der Supervision eines NLP-Lehrtrainers
durchgeführt werden. Ab jeweils 10 Teilnehmern ist eine Assistenz-Person obligatorisch,
die übr die Qualifikation eines NLP-Master verfügt.
Qualifikation der Lehrtrainer: Lehrtrainer, DVNLP
Fähigkeiten des Masters und Kriterien für die Evaluierung und Zertifizierung:
Mindestinhalte:
Die verschiedenen fortgeschrittenen Techniken des NLP, wie z.B. Re-Imprinting, Visual Squash,
Resolving Grief etc. sind als mögliche Beispiele für die vorgestellten NLP-Methoden zu betrachten
und werden deswegen nicht extra aufgeführt.Die Inhalte werden methodisch durch theoretisch
akzentuierte Vorträge und Erörterungen vermittelt sowie durch praktische Demonstrationen und
Übungen. Der anwendungsbezogene Teil beinhaltet Beobachtung, Selbsterfahrung und Coaching.
Schriftliches Testing: Der obligatorische schriftliche Test überprüft die Vermittlung der
Mindestinhalte und dient damit der Qualitätssicherung. Der Test soll zeigen, daß insbesondere
die folgenden Inhalte verstanden und integriert sind:
Die inhaltliche und formale Gestaltung des schriftlichen Testings liegt im Ermessen des Lehrtrainers.
Das Teilnehmermaterial zum schriftlichen Testing wird drei Jahre archiviert. Innerhalb des angegebenen
Zeitraums hat die Aus- und Fortbildungskommission des DVNLP das Recht, das Archiv insgesamt oder
auszugsweise aus Gründen der Qualitätssicherung anzufordern und einzusehen.
Praktisches Testing: Die inhaltliche und formale Gestaltung des Testings liegt im Ermessen des
Lehrtrainers und orientiert sich an den lebens- und berufspraktischen Erfahrungen der Teilnehmer.
Das praktische Testing ermöglicht den Absolventen des Master-Curriculums, die verhaltensmäßige Integration
der NLP-Axiome sowie der NLP-Techniken kongruent zu demonstrieren, und zwar insbesondere:
Wahrnehmungsfähigkeit, Veränderungsarbeit mit sich und anderen sowie Rapport.
Inhalte des NLP-Master-Zertifikats: Das NLP-Master-Zertifikat muß folgende Einzelheiten enthalten:
Inkrafttreten: Das Curriculum NLP-Master ist ab Ausbildungsbeginn 1. Januar 2000 verbindlich und ersetzt
die bis zu diesem Zeitpunkt benutzten GANLP/DVNLP-Richtlinien.
Anforderung an Teilnehmer: Anforderungen: NLP-Practitioner und NLP-Master, DVNLP, oder lt. DVNLP
vergleichbare Abschlüsse sowie mindestens 2 Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn des
Practitioner-Trainings.
Dauer: Obligatorische Trainingszeit: 130 oder mehr Zeitstunden einschließlich Testing, die auf 18
oder mehr Tage zu verteilen sind, zuzüglich 15 Stunden Einzel- oder Gruppen-Supervision durch einen
Lehrtrainer. Der Inhalt der Supervision ist ein vom jeweiligen Teilnehmer selbstorganisiertes Seminar.
Das Training wird von mindestens 2 NLP-Lehrtrainern konzipiert, die das Training gemeinsam oder
wechselweise durchführen. Empfehlung: Lehrtrainer sollten aus verschiedenen Instituten kommen.
Ab jeweils 10 Teilnehmern ist eine Assistenz-Person erforderlich, die über die Qualifikation eines
NLP-Trainers verfügt. Eine Gruppe besteht aus mindestens sieben Teilnehmern. Vor dem Trainingsbeginn
sind dem DVNLP die Informations- und Werbematerialien inkl. des Trainingsinhaltes vorzulegen.
Qualifikation der Lehrtrainer: Seit mindestens 3 Jahren Lehrtrainer, DVNLP, die mindestens drei
NLP-Practitioner und zwei NLP-Master-Trainings durchgeführt sowie mindestens in einem
NLP-Trainertraining assistiert haben.
Fähigkeiten des Trainers und Kriterien für die Evaluierung und Zertifizierung:
Mindestinhalte
Hinweis: Das Anliegen der Trainerausbildung soll die grundlegende Vermittlung der NLP-Präsentations-
Fertigkeiten sein. Dazu soll zwar aufbauend auf die Inhalte des Practitioner- und Master-Curriculums
Bezug genommen werden, die Inhalte selbst sind allerdings weder Gegenstand des Trainer-Curriculums
noch des abschließenden Testings.
Schriftliches Testing: Der obligatorische schriftliche Test überprüft die Vermittlung der
Mindestinhalte und dient damit der Qualitätssicherung. Der Test soll zeigen, daß insbesondere die
kognitiven Inhalte verstanden und integriert sind. Die inhaltliche und formale Gestaltung des
schriftlichen Testings liegt im Ermessen der Lehrtrainer. Das Teilnehmermaterial zum schriftlichen
Testing wird drei Jahre archiviert. Innerhalb des angegebenen Zeitraums hat die Aus- und
Fortbildungskommission des DVNLP das Recht, das Archiv insgesamt oder auszugsweise aus Gründen der
Qualitätssicherung anzufordern und einzusehen.
Praktisches Testing: Die inhaltliche und formale Gestaltung des Testings liegt im Ermessen der
Lehrtrainer und orientiert sich an den lebens- und berufspraktischen Erfahrungen der Teilnehmer.
Das praktische Testing ermöglicht dem Absolventen des Trainer-Curriculums, die verhaltensmäßige
Integration der NLP-Trainings-Skills kongruent zu demonstrieren.
Inhalte des NLP-Trainer-Zertifikats
Das NLP-Trainer-Zertifikat muß folgende Einzelheiten enthalten:
Inkrafttreten: Das Curriculum NLP-Trainer ist ab Ausbildungsbeginn 1.Januar 2000 verbindlich
und ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt benutzten GANLP/DVNLP-Richtlinien.
Kriterien für die Ernennung zur NLP-Lehrtrainerin, DVNLP bzw. zum NLP-Lehrtrainer, DVNLP
Ein NLP-Lehrtrainer verfügt insbesondere über die nachstehend im einzelnen aufgeführten
Qualifikationsnachweise:
Ernennung zum/r: "NLP-Lehrtrainer, DVNLP" bzw. "NLP-Lehrtrainerin, DVNLP"
Die Ernennung zum Lehrtrainer DVNLP erfolgt, sobald die Lehrtrainerprüfungsgebühr von € 130 entrichtet
ist, die Nachweise zu Ziffer 1 bis 5 vollständig erbracht sind, der Antragsteller Mitglied des
DVNLP ist und der formelle Antrag mit den Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde vom
Antragsteller unterzeichnet ist.
Inkrafttreten: Die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde wurden auf der
Mitgliederversammlung 2001 in Berlin festgelegt. Siehe Protokoll der MV 2001.
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