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Bildungsurlaub

– Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein usw.

Was ist das?

Das sind zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Angestellte, um Weiterbildungskurse zu besuchen oder Bildungsreisen zu machen.

Wer ist Ansprechpartner?

Suche rechtzeitig das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber und informiere uns bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, welches unserer Angebote Du für Deinen Bildungsurlaub nutzen möchtest. Da wir unsererseits auch einige Formulare diesbezüglich ausfüllen müssen, sind diese drei Monate Bearbeitungszeit notwendig. Anfragen, die unter dieser Zeitfrist eingehen, können wir nicht mehr rechtzeitig bearbeiten.

Der Bildungsurlaub selbst muss spätestens vier bis sechs Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag musst Du unsere Anerkennung des jeweiligen Kurses als Bildungsurlaub beilegen. Diese Bestätigung erhältst Du von uns. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

Für welche Bundesländer gibt es bei Landsiedel NLP Training Bildungsurlaub?

Wir haben eine Akkreditierung für die Bundesländer: Berlin, Hamburg Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Wie wird gefördert und wer bekommt etwas?

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Bildungsurlaub. Da Bildung Ländersache ist, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Dein Arbeitgeber (nicht Du als Seminar-Teilnehmer!) ansässig ist. Fast überall dürfen Arbeitnehmer fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr frei nehmen; meist können sie die Ansprüche von zwei Kalenderjahren zusammenfassen, sodass alle zwei Jahre sogar zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück drin sind. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung - also Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Fahrt und Unterkunft - muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen.

Weitere Informationen zum jeweiligen Bundesland findest Du in folgender Übersicht. Klicke einfach direkt auf das Bundesland:

Berlin

  • "Bildungsurlaub"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • unabhängig vom Lebensalter
  • Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen doppelten Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • min. 6 Monate beschäftigt
Bremen

  • „Bildungszeit“
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • min. 6 Monate beschäftigt
  • Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren
Hamburg

  • „Bildungsurlaub“
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bildungsurlaub erweitert sich auf sechs Werktage, sollten die Arbeitnehmenden regelmäßig mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten
  • min. 6 Monate beschäftigt
  • Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • Um eine Veranstaltung anerkennen zu lassen, muss ein Einzelantrag (mindestens 10 Wochen für Kursbeginn) eingereicht werden. Jedem Einzelantrag muss zudem auch ein detailliertes Veranstaltungsprogramm beigefügt werden.
Mecklenburg-Vorpommern

  • „Bildungsfreistellung“
  • 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Rheinland-Pfalz

  • „Bildungsfreistellung“
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

→ Bei Bedarf kannst Du genauere Informationen auf dieser Seite finden:



Für alle Fördermöglichkeiten gilt:
Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

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