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Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70% und im Zielgebiet RWB bis zu 50%.
Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).
Förderanträge stellen Sie bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung. Die Anschriften sowie die Ansprechpartner finden Sie hier: www.foerderdatenbank.de
Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!
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