UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stellen ein globales Instrument zur Behebung und Verhütung von Menschenrechtsverletzungen in Wirtschaftszusammenhängen dar. Sie wurden 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet und geben Empfehlungen an Regierungen und Unternehmen zu deren Umsetzung.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bestehen aus 31 Prinzipien, die übergeordnet im Drei-Säulen-Modell „Schutz, Achtung und Abhilfe“ zusammengefasst werden:


  • Staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, die Menschen durch eine angemessene Politik, Regulierung und Rechtsprechung vor wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverstößen zu schützen.
  • Unternehmensverantwortung: Unternehmen haben die Verantwortung, Menschenrechte zu achten. Negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit sind zu stoppen und wenn nötig wieder gut zu machen.
  • Zugang zu effektiven Rechtsmitteln. Als Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden.